Aufklärung zum Berufsbild Tiermassage und Tierenergetik

Von der Ausübung des Berufes Tiermasseur/in  oder Tierbewegungstrainer/in sind die den Tierärzten/innen vorbehaltenen Tätigkeiten gem. §12 Tierärztegesetz ausgenommen.  Laut Beschlusses des Fachverbandsobmannes des Fachverbandes der persönlichen Dienstleister vom 7.1.2019 wurde das Berufsbild Tiermasseur und Bewegungslehrer/trainer genau festgehalten. Die Ausarbeitung des Berufsbildes kann auf der Homepage der WKO nachgelesen werden.

 

Im nachstehenden Formular finden Sie die Aufklärung für eine Tiermassage oder Bioresonanzbehandlung Ihres Pferdes sowie die Einwilligungserklärung für die Verarbeitung von Daten.

 

Formular zur Aufklaerung-Bioresonanz und Tiermassage -WKO 2019