Aufklärung zum Berufsbild Tiermassage und Tierenergetik
Von der Ausübung des Berufes Tiermasseur/in oder Tierbewegungstrainer/in sind die den Tierärzten/innen vorbehaltenen Tätigkeiten gem. §12 Tierärztegesetz ausgenommen. Laut Beschluss des Fachverbandsobmannes des Fachverbandes der persönlichen Dienstleister vom 7.1.2019 wurde das Berufsbild Tiermasseur und Bewegungslehrer/trainer genau festgehalten. Die Ausarbeitung des Berufsbildes kann auf der Homepage der WKO nachgelesen werden.
Im nachstehenden Formular finden Sie die Aufklärung für eine Tiermassage oder Bioresonanz- Anwendung Ihres Pferdes sowie die Einwilligungserklärung für die Verarbeitung von Daten.
Formular zur Aufklaerung-Bioresonanz und Tiermassage -WKO 2019
